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LA-Richter lehnt vorläufige Klageabweisungen zur ULA-Steuer ab
Ein Richter aus Los Angeles hat eine vorläufige Entscheidung getroffen und Klagen gegen die ULA-Steuer abgelehnt. Der umstrittene Fall betrifft eine Steuer, die von der Stadt Los Angeles erhoben wird, um die drängenden Probleme der unhaltbaren Wohnungsnot in der Stadt zu bekämpfen.
Die Klagen wurden von verschiedenen Einzelpersonen und Organisationen eingereicht, die argumentierten, dass die ULA-Steuer unfaire wirtschaftliche Belastungen verursache und gegen das Grundgesetz verstoße. Einige klagende Parteien waren Immobilienentwickler, Unternehmer und Anwälte.
In seiner vorläufigen Entscheidung, die am Montag veröffentlicht wurde, erklärte Richter Thomas Mayer, dass die Kläger nicht ausreichend bewiesen hätten, dass die ULA-Steuer unrechtmäßig sei oder gegen das Grundgesetz verstoße. Er versäumte es, einzelne Nennungen zu machen und verwies auf den umfangreichen Umfang der eingereichten Anträge.
Die ULA-Steuer wurde 2019 eingeführt, um eine weitere Finanzierungsquelle für den Wohnungsbau in Los Angeles zu schaffen. Sie ist eine progressive Steuer, die auf Immobilieneigentümer abzielt, die in Los Angeles mehrere Grundeinheiten besitzen. Die Einnahmen aus der Steuer sollen dazu verwendet werden, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot zu finanzieren.
Befürworter der ULA-Steuer argumentieren, dass sie notwendig ist, um den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Los Angeles zu bewältigen. Gegner bemängeln hingegen, dass sie die Immobilieneigentümer übermäßig belastet und Verfassungsrecht verletzt.
Nach dem vorläufigen Urteil des Richters wird die endgültige Entscheidung in Bezug auf die ULA-Steuer noch erwartet. Beide Seiten werden voraussichtlich weitere Argumente vor Gericht vorbringen, während die Rechtslage weiterhin geprüft wird.